Der allgemeine Gültigkeitszeitraum der mit dem Abonnement verbundenen Gutscheine ist jeweils auf die pro Tarif angegebene Frist begrenzt. Davon abweichende Gültigkeitsbegrenzungen werden seitens des Gutschein-Anbieters im Gutschein-Angebot festgehalten.Folgende Regeln sind für einen reibungslosen Umgang mit den Gutschein-Angeboten zu berücksichtigen:
1.Der Gutschein muss seitens des Nutzers stets bei der Inanspruchnahme des Angebots vorgelegt werden.
2.Sämtliche 2 : 1 Gutschein-Angebote in Gastros gelten nur in Kombi mit dem Kauf von zwei Getränken.
3. Für alle 2 : 1-Gutschein-Angebote gilt: Das jeweils wertgleiche oder günstigere Verzehrprodukt geht aufs Haus.
4. Eine Barauszahlung des Gutschein-Angebots ist nicht möglich.
5.Die Gutschein-Angebote sind weder miteinander noch in Kombination mit anderen Gutscheinen, Rabatten oder Mittagsangeboten seitens des Gutschein-Anbieters gültig.
6.Die Gutscheine haben sowohl an Feiertagen keine Gültigkeit. Ebenso wenig in den Betriebsferien und an Ruhetagen des Gutschein-Anbieters sowie bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften.
7.Der Gutschein-Anbieter verpflichtet sich, dem Gutschein-Nutzer sowohl in Qualität und Quantität der Speise als auch im Service keine Schlechterstellung gegenüber regulären Lokalbesuchern bzw. Angebotsnutzern widerfahren zu lassen.
8. Für Take-away-Speisen haben die Gutscheine (mit Ausnahme von Schnellrestaurants) keine Gültigkeit.
Bisschen Bremen ist Herausgeber der Gutscheinapp. Die in den Gutschein-Angeboten getätigten Angaben basieren auf Informationen der Gutschein-Partner. Für evtl. im Rahmen der Gutschein-Nutzung auftretende Mängel oder Abweichungen vom festgeschriebenen Gutschein-Angebot übernimmt der Herausgeber weder Haftung noch Gewähr.